AGB´s HMS-Greifswald
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hausmeisterservice Greifswald
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hausmeisterservice Greifswald, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte.
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind bis zur erfolgten Auftragsbestätigung freibleibend.
Bei Verträgen: Ein Vertrag kommt durch gegenseitige schriftliche Annahmeerklärungen, des Hausmeisterservice Greifswald (Auftragnehmer) und des Auftraggebers zustande.
2. Preise
2.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise ab Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung in Euro zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Kommt es durch Fahrlässigkeit vom Auftraggeber, für den Hausmeisterservice Greifswald zur Mehrarbeit oder Sonderleistungen, werden folgende Kosten, dem Auftraggeber, extra in Rechnung gestellt: Anfahrt, Anfahrtszeit sowie die Arbeitszeit. Zuschläge wie in Punkt 10 weiter unter beschrieben werden genauso Aufgerechnet.
2.3. Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Gegenstand haben, hat der Hausmeisterservice Greifswald im Falle einer Änderung der unmittelbaren Kalkulationsgrundlagen das Recht zur Anpassung des Entgelts im Rahmen und Umfang der Kostenänderung. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Lohn-, Lohnnebenkosten, Kraftstoffpreisen, Gebühren Dritter sowie Preisänderungen bei Entsorgungspartnern.
3. Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien, Geräte und sonstiges
3.1. Reinigung: Der Hausmeisterservice Greifswald stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Kosten des Auftraggeber zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien, wie z.B.
Handtücher, Toilettenpapier, Handseife etc., können ggf. gegen gesonderte Rechnungsstellung vom Hausmeisterservice Greifswald zur Verfügung gestellt werden. Einen verschließbaren Raum oder Schrank für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) stellt der Auftraggeber zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
3.2. Restliche Abteilungen: Der Hausmeisterservice Greifswald stellt alle Notwendigen Maschinen und Verbrauchsgüter für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung. Die Kosten für Verbrauch (Benzin usw.) sowie der Verschleiß wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Leih-geräte/Maschinen können genauso dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4. Mängelrechte
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten —spätestens innerhalb von 24H- gerügt werden. Die Rüge soll schriftlich erfolgen und Zeit, Ort und Art des Mangels möglichst genau beschreiben.
Der Hausmeisterservice Greifswald kann Teilabnahmen nach billigem Ermessen verlangen. Unterbleibt eine Abnahme trotz Aufforderung durch den Hausmeisterservice Greifswald, gelten die Leistungen als abgenommen.
Bei berechtigter Rüge von Mängeln ist der Hausmeisterservice Greifswald zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt der Hausmeisterservice Greifswald einen Mangel binnen einer angemessenen, ihr gesetzten Nachfrist nicht, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag bzw. Auftrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Auftrag ausgeschossen.
Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Der Schadenersatz ist auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, bei einmaligen Leistungen ferner auf die Höhe des Doppelten der vereinbarten Vergütung, bei wiederkehrenden Leistungen auf das Doppelte der auf die betroffene Leistung entfallenden, anteiligen Vergütung.
5. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und Schlüsselbeschädigungen haftet der Hausmeisterservice Greifswald im Rahmen der Ziffer 12.
6. Ausführung durch andere Unternehmen
Der Hausmeisterservice Greifswald ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
7. Unterbrechung der Arbeiten
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Hausmeisterservice Greifswald den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist der Hausmeisterservice Greifswald verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
8. Zahlung des Entgelts
Das Entgelt für Leistungen des Hausmeisterservice Greifswald ist - soweit nichts anderes vereinbart wurde - innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, so dass sich der Auftraggeber am 4. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingang beim Hausmeisterservice Greifswald bzw. bei bargeldloser Zahlung der Zeitpunkt der unwiderruflichen Gutschrift auf deren Konto.
Der Hausmeisterservice Greifswald ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten. Im Falle der Abtretung der Vergütungsansprüche an Dritte sind Zahlung ab Anzeige der Abtretung bis zu deren Widerruf ausschließlich an diesen zu richten; maßgeblich für den Zeitpunkt der Zahlung ist sodann der Zahlungseingang bei diesem Dritten.
Bei Zahlungsverzug ruhen die Verpflichtungen vom Hausmeisterservice Greifswald nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit entbunden ist.
Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Hausmeisterservice Greifswald mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
9. Preisänderung nach tarifvertraglichen Lohnerhöhungen
Der Auftragnehmer kann verlangen, dass bei nach Vertragsabschluss eintretenden
tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Veränderungen die auf 80 % des jeweiligen Preises festgesetzten Lohnkosten um den Prozentsatz der Tariflohnerhöhung oder der Lohnnebenkostenerhöhung von dem Monat an angehoben werden, in dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tarifvertragliche oder sozialversicherungsrechtliche Veränderung schriftlich mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Veränderung.
10. Entgelt bei Sonn- und Feiertagen
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres, die nicht von einer pauschalen Vergütungsabrede erfasst werden, wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
11.1. Der Hausmeisterservice Greifswald haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen —gleich aus welchem Rechtsgrund- nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden.
Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet der Hausmeisterservice Greifswald dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, ferner wegen Verzugs oder Mängeln sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.2. Soweit der Hausmeisterservice Greifswald für Folgen einfacher Fahrlässigkeit haftet, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für fahrlässiges Handeln/Unterlassen ist jedenfalls auf die folgenden Haftungshöchstsummen, die durch Abschuss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt:
€ 2.000.000.- für Personenschäden, für Sachschäden, für Vermögensschäden
€ 16.000.- für Schlüsselschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Leistung des Hausmeisterservice Greifswald in keinem Zusammenhang stehen, wie Z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen und elektrischen Anlagen o.ä.
Die Haftung wegen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Vorstehendem unberührt.
11.3. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
12. Vertragsbeginn, -dauer
Der Vertrag kommt mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
13. Sonstiges
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Greifswald.
Stand 01.01.2024